KV-Wahl

Kirchenvorstandswahlen 2024

Die sechsjährige Amtszeit des aktuellen Kirchenvorstands nähert sich ihrem Ende. Am 20. Oktober wird der neue Kirchenvorstand gewählt.

Informationen zur Wahl

Im Herbst 2024 wählen die knapp 2 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 20. Oktober 2024.

Die Kirchenvorstände prägen entscheidend, wie kirchliches Leben bei uns in Zukunft aussieht. Sie sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

Sie interesieren sich für die Arbeit des Kirchenvorstandes? Besuchen Sie uns gerne in einer Kirchenvorstandssitzung, diese sind in der Regel öffentlich und finden einmal im Monat um 19:30 Uhr im Gemeindehaus statt. Termine finden Sie auf der Homepage des Kirchenvorstandes.

Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstands?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde.

  • Er schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass die Kirchengemeinde zeitgemäß und gut ihre Aufgaben für die Menschen erfüllen kann, die zu ihr gehören und mit ihr in Berührung kommen,
  • Er verantwortet Gottesdienstformen und -angebote, Konfirmandenunterricht und Öffentlichkeitsarbeit
  • Er plant die Schwerpunkte und Ziele der Gemeindearbeit und gestaltet und beschließt dazu auch den Finanzhaushalt,
  • Er entwickelt Perspektiven, mit denen die Gemeinde auf kirchliche und gesellschaftliche Veränderungen schöpferisch reagiert,
  • Er sucht die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, mit anderen Konfessionen und in der weltweiten Kirche,
  • Er wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen mit, setzt für spezifische Aufgaben Ausschüsse ein und wählt die Dekanats- und die Landessynode.

Wie arbeitet der Kirchenvorstand?

  • Im Durchschnitt kommt der Kirchenvorstand monatlich zu einer Besprechung zusammen. Die Tagesordnung wird vorbereitet vom Vorsitzenden, das ist in unserer Gemeinde Pfarrer Lorenz Künneth und der sogenannten „Vertrauensperson“ des Kirchenvorstands. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
  • Für die Arbeit im Kirchenvorstand sind geistliche Kompetenz und Sachkenntnisse notwendig, denn es geht um Entscheidungen über Gottesdienste, Ziele der Gemeindearbeit, Baumaßnahmen u.a. bis zu Personalangelegenheiten. Die Verantwortung für Menschen steht im Mittelpunkt und braucht Zeit und Kraft. Deshalb setzt der Kirchenvorstand für bestimmte Bereiche auch Ausschüsse ein (z.B. für Bau oder Finanzen), die ihm zuarbeiten oder auch selbst Beschlüsse fassen.

Auf dem Weg zur Kirchenvorstandswahl

Hier finden Sie ab Juni den Wahlvorschlag und weitere Informationen. Der Wahl-Vertrauensausschuss sucht mögliche Kandidaten und wird den Wahlvorschlag zusammenstellen.

Die eigentliche Wahl

Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen, bzw. umgemeindet sind.

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen. Das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen.

Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag Ihre Briefwahl durchführen. Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief.

Weitere Informationen finden Sie unter https://stimmfürkirche.de/

Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt.

Am 20. Oktober können Sie aus dem Wahlvorschlag die neun Namen auswählen, die für Sie die Gemeinde im Kirchenvorstand vertreten sollen. Drei weitere Personen werden dann noch vom neu gewählten Gremium hinzu berufen.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis Ende September keine Einladung zur Wahl erhalten haben, melden Sie sich bitte im Pfarramt zum Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis. Dort erhalten Sie dann auch die Wahlunterlagen.